AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ka Eins GmbH
(Stand: 01.01.2024)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen von der Ka Eins GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
Das gilt ausdrücklich auch für künftige Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich erneut auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen worden ist.
1.2. Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1.3. Abweichende Individualvereinbarungen haben Vorrang, sie müssen jedoch ausdrücklich vereinbart und von der Ka Eins GmbH bestätigt werden.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner
2.1. Die Ka Eins GmbH unterbreitet dem Kunden durch die schriftliche Reservierungsbestätigung ein Angebot. Der Kunde nimmt das Angebot an, in dem er die Reservierungsbestätigung unterzeichnet und zurücksendet.
2.2. Ist der Kunde nicht selbst der Veranstalter bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
2.3 Im Rahmen unbefristeter Mietverträge hat der Vermieter das Recht, die Mieträume zu besonderen Anlässen (z.B. Instandhaltungsmaßnahmen) vorübergehend nicht zur Verfügung zu stellen. In solchen Fällen entfällt die Mietzahlungspflicht zeitanteilig. Der Vermieter wird den Kunden von solchen Maßnahmen rechtzeitig in Kenntnis setzen. An gesetzlichen Feiertagen, am Rosenmontag, Fastnachtsdienstag, Wäldchestag, in den Osterferien sowie in der Zeit vom 20.12. bis 2.1. besteht auch im Rahmen unbefristeter Mietverträge kein Anspruch auf Benutzung der Mieträume. Unbefristete Mietverträge können von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
3. Ausschlusskriterien
Der Kunde bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum bzw. die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird / werden:
- Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten;
- Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten;
- Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft,der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.
Es dürfen weder in Wort noch in Schrift oder in Bild die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht werden. Symbole, die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, dürfen nicht verwendet oder verbreitet werden.
4. Leistungen, Zahlungen, Aufrechnung
4.1. Die Ka Eins GmbH ist verpflichtet, die in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Leistungen zu erbringen.
4.2. Dem Kunden ist die Verwendung des Namens Ka Eins ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
4.3. Der Vermieter kann eine angemessene Sicherheitsleistung fordern.
4.4. Rechnungen der Ka Eins GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei nicht fristgerechter Zahlung befindet sich der Kunde im Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, so stehen der Ka Eins GmbH eine Mahngebühr von € 3,—je Mahnung, Verzugszinsen von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und die darauf zu entrichtende Umsatzsteuer zu. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
5. Änderungen der Veranstaltungszeit
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung ohne Verschulden der Ka Eins GmbH und stimmt die Ka Eins GmbH dieser Abweichung zu, so kann die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung gestellt werden. Verschieben sich die vereinbarten Schlusszeiten der Veranstaltung trägt der Kunde sämtliche hierfür anfallenden Kosten, die Ka Eins GmbH steht insoweit für jede angebrochene weitere Stunde ein ortsübliches Nutzungsentgelt zu. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Ka Eins GmbH bleiben dadurch unberührt.
6. Bewirtschaftung
Die Bewirtschaftung der Veranstaltungen erfolgt ausschließlich durch bzw. über die Ka Eins GmbH. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke, der Verkauf irgendwelcher Waren oder die Abgabe unentgeltlicher Proben ist ohne Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.
7. Gewerbeausübung
Der Kunde darf ohne vorher einzuholende schriftliche Erlaubnis des Vermieters keine Gewerbeausübung in den gemieteten Räumen dulden. Wird die Erlaubnis erteilt, so hat der Kunde hierfür ein gesondertes Entgelt zu entrichten.
8. Nutzungsbedingungen, Verkehrssicherungspflicht, Hausrecht, Werbung
8.1. Rauchen ist grundsätzlich in allen Räumen der Ka Eins GmbH untersagt.
8.2. Der Kunde übernimmt für die gesamte Nutzungsdauer der überlassenen Räume die Verkehrssicherungspflicht. Er hat während der Nutzungsdauer für einen verkehrssicheren Zustand der überlassenen Räume zu sorgen.
8.3. Einbauten, Umbauten oder Veränderungen der vorhandenen Einrichtung durch den Kunden sind nicht gestattet.
8.4. Den Beauftragten von der Ka Eins GmbH muss jederzeit Zuritt zu allen Räumen gewährt werden. Die von der Ka Eins GmbH beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber dem Kunden und neben dem Kunden gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus.
8.5. Die Dekoration der gemieteten Räume ist Sache des Kunden. Über Art und Zeit der Anbringung hat sich der Kunde — wegen der besonderen Beschaffenheit der Räumlichkeiten — unbedingt vorher mit dem Vermieter zu verständigen. Für Beschädigungen aller Art durch Anbringung, Entfernung oder Transport der Dekoration haftet der Kunde. Entfernt der Kunde die Dekoration nicht rechtzeitig wie vereinbart, erfolgt die Entfernung ohne besondere Aufforderung durch den Vermieter. Entstehende Kosten und etwaiger Mietausfall sind vom Kunden zu erstatten. Diese Regelungen gelten für Bühnenausstattung und Requisiten sinngemäß.
8.6. Die Gebrauchsüberlassung von vertragsgegenständlichen Räumen an Dritte, die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und/ oder Flächen sowie die Einladung zu und die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Ka Eins GmbH.
8.7. Der Kunde ist verpflichtet, der Ka Eins GmbH unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, ob die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der Ka Eins GmbH in der Öffentlichkeit zu gefährden.
8.8. Trägt der Kunde bei Übernahme des Raums keine Beanstandungen vor, gilt der Raum als einwandfrei übernommen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden.
8.9. Die Ka Eins GmbH behält sich vor, vor Beginn und nach Abschluss der Mietdauer eine gemeinsame Begehung von dem Kunden zu verlangen.
8.10. Der Kunde ist verpflichtet, die Mieträume nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer zu räumen sowie alle Einrichtungen in ihrem ursprünglichen Zustand zu übergeben. Die Ka Eins GmbH ist berechtigt, Räumungs- und Wiederherstellungsarbeiten auf Kosten des Kunden selbst durchführen zu lassen. Anfallende Lagerungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Weitergehende Schadenersatzansprüche von der Ka Eins GmbH bleiben unberührt.
8.11. Im Übrigen gilt die Hausordnung von der Ka Eins GmbH.
9. Technische Einrichtungen und Anschlüsse, Einhaltung von Vorschriften
9.1. Soweit die Ka Eins GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt die Ka Eins GmbH im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung, die sachgerechte Bedienung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Dies gilt auch für im Eigentum von der Ka Eins GmbH stehende Anlagen. Er stellt die Ka Eins GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
9.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von der Ka Eins GmbH bedarf deren schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den Einrichtungen von der Ka Eins GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Ka Eins GmbH diese nicht zu vertreten hat.
9.3. Störungen oder Beschädigungen an von der Ka Eins GmbH zur Verfügung gestellten Anlagen, technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Kosten des Kunden unverzüglich beseitigt.
9.4. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften, insbesondere die Einhaltung von feuerpolizeilichen Vorschriften, der Bestimmungen des Lärmschutzes, des Jugendschutzes, u. a. sowie die Zahlung von GEMA Gebühren.
9.5. Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schaltkabel, Fernsprechverteiler, Zu- und Abluftöffnungen sowie Fluchtwege müssen unbedingt frei und unverstellt bleiben.
10. Sorgfaltspflichten, Haftung
10.1 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet dem Vermieter und/oder sonstigen Dritten gegenüber für alle Sach- und Personenschäden einschließlich der Folgeschäden, die nach Abschluss des Mietvertrages während der Vorbereitung, der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten, etwaige Untermieter und sonstige Dritte (z.B. Lieferanten) schuldhaft verursacht werden. Für Schäden, die von Besuchern der Veranstaltung des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde, soweit er durch die Art und Gestaltung der Veranstaltung schuldhaft dazu beigetragen hat. Der Kunde sowie die oben bezeichneten Personen haften insbesondere für Schäden, die durch fahrlässiges Umgehen mit der Wasser-, Gas- oder elektrischen Licht-und Kraftleitung, mit der Heizungsanlage und ggfs. auch für die Schäden, die durch Offenstehenlassen von Türen oder durch nicht ausreichende Beleuchtung bzw. Belüftung entstehen. Der Kunde haftet weiterhin für den ordnungsgemäßen Zustand sowie die vorschriftsmäßige Montage und bestimmungsgemäße Verwendung aller technischen und sonstigen Einrichtungen, die er oder die sonstigen o.g. Personen in die Mieträume einbringen. Der Kunde haftet gegenüber der Ka Eins GmbH auch für den durch Schäden am Mietgegenstand oder deren notwendige Beseitigung entstehenden Mietausfall.
10.2 Freistellungspflicht des Kunden
Der Kunde hat die Ka Eins GmbH von allen Schadensersatzansprüchen, die von Besuchern der Veranstaltung, von mit der Vorbereitung, der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung beauftragten Personen oder von sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, freizustellen.
10.3 Haftung des Vermieters
Die Ka Eins GmbH haftet für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Ka Eins GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Ka Eins GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von der Ka Eins GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung von der Ka Eins GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von der Ka Eins GmbH auftreten, wird die Ka Eins GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihn Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, der Ka Eins GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
11. Beendigung des Mietvertrages durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn
a) der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt oder gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrags verstößt
b) durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder eine Schädigung des Ansehens des Vermieters zu befürchten ist oder die Durchführung der Veranstaltung gegen geltende Gesetze bzw. behördliche Verordnungen verstößt
c) die Mieträume infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden können
d) die Räume an andere überlassen werden, die nicht mit dem Kunden identisch sind, oder die Räume zu einem anderen Zweck als im Mietvertrag angegeben verwandt werden. Eine Untervermietung oder kostenlose Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.
12. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
Führt der Kunde aus einem von der Vermieterin nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht durch, so kann die Vermieterin eine Entschädigung entweder aufgrund konkreter Berechnung oder als Pauschale geltend machen. Die Ka Eins GmbH ist bei Absage der Veranstaltung zur Berechnung folgender Pauschalen berechtigt:
bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
40,- Euro als Storno-Gebühr pro Raumbelegung und pro Tag
bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Miete;
bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 70 % der vereinbarten Miete;
danach: 100 % der vereinbarten Miete.
Die Absage bedarf in jedem Fall der Schriftform.
13. Verbleib mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände oder Garderobe des Kunden, seiner Beauftragten, Besucher und Veranstaltungsteilnehmer befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Ka Eins GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den zuvor genannten Fällen bedarf der Abschluss eines Verwahrungsvertrages einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
14. Datenschutz
Der Kunde willigt ein, dass seine persönlichen Daten, soweit es zur Geschäftsabwicklung erforderlich ist, gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert werden.
15. Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, Frankfurt/M.
Falls eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam ist oder eine Lücke im Vertrag vorhanden ist, soll dadurch die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt werden. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung soll vielmehr durch eine andere ersetzt werden, die dem in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Parteien nach Möglichkeit gerecht wird.